Hausverwaltung verkaufen

Mit einer Preisformel, die Sie vorher kennen.

Sie möchten sich zur Ruhe setzen oder kürzertreten? Wir übernehmen Ihre Hausverwaltung – ganz oder in Teilen – und führen sie in Ihrem Sinne weiter.

So läuft der Verkauf einer Hausverwaltung ab

Wer eine Hausverwaltung verkauft, gibt mehr ab als ein Unternehmen: die Verantwortung für Gebäude, Gelder und Menschen. Deshalb folgt der Verkauf eigenen Regeln – egal, an wen Sie verkaufen.

Ganze Hausverwaltung oder einzelne Mandate

Die erste Entscheidung: Geben Sie das Unternehmen als Ganzes ab, oder nur einen Teil Ihres Bestands?

Vergleich: die ganze Hausverwaltung oder einzelne Mandate verkaufen
Die ganze HausverwaltungDas Unternehmen wechselt den Inhaber Einzelne MandateIhr Unternehmen bleibt bestehen
Was Sie übergeben Die ganze HausverwaltungDas Unternehmen mit allen Mandaten, Mitarbeitern und Verträgen Einzelne MandateAusgewählte Objekte, eine Region oder eine Verwaltungsart
Vergütung Die ganze HausverwaltungKaufpreis für das Unternehmen Einzelne MandateProvision je übernommenem Mandat
Passt, wenn Sie … Die ganze Hausverwaltung… ganz aufhören oder Ihre Nachfolge regeln möchten Einzelne Mandate… weniger arbeiten oder sich auf einen Teil Ihres Bestands konzentrieren möchten

Der Ablauf in sechs Phasen

Von der ersten Überlegung bis zur letzten übergebenen Akte vergehen meist mehrere Monate – vor allem, weil WEG-Mandate in der Regel über die Eigentümerversammlungen wechseln.

  1. Vorbereiten

    Ganz aufhören oder weniger arbeiten, und bis wann? Grundlage jeder Bewertung ist dann eine Mandatsliste mit Einheiten, Vergütung, Laufzeiten und dem Stand der Jahresabrechnungen. Namen und Anschriften der Objekte können zunächst anonym bleiben.

  2. Wert ermitteln

    Üblich ist die Bewertung über ein Vielfaches des Jahresumsatzes aus Verwaltungsleistungen. Den Faktor bestimmen vor allem

    • die Laufzeit der Bestellungen und Verträge,
    • Größe, Lage und Zustand der Objekte,
    • der Stand von Buchhaltung und Abrechnungen,
    • die Bindung der Kunden an Ihre Person.
  3. Käufer vertraulich ansprechen

    Bevor Zahlen oder Namen herausgehen, unterzeichnen Interessenten eine Vertraulichkeitsvereinbarung. Käufer sind meist Hausverwaltungen, die wachsen wollen.

  4. Eckpunkte und Prüfung

    Eine Absichtserklärung (Letter of Intent) hält Kaufpreis, Übergabezeitpunkt und Ihre Rolle nach dem Verkauf fest. Danach prüft der Käufer Verträge, Bestellungsbeschlüsse, Abrechnungsstände, Konten und Versicherungen (Due Diligence).

  5. Vertrag

    Der Kaufvertrag regelt Preis, Zahlung, Gewährleistungen, Übergabe und häufig ein Wettbewerbsverbot. Werden GmbH-Anteile verkauft, beurkundet ihn ein Notar.

  6. Übertragung und Übergabe

    Die Mandate gehen auf den Käufer über, je nach Weg per neuer Bestellung oder neuem Vertrag. Danach sind alle Verwaltungsunterlagen herauszugeben (§§ 667, 675 BGB), Stammdaten und der Zugriff auf die Konten gehen über. Die Gelder der Gemeinschaften gehören nicht zum Unternehmen und sind nicht Teil des Kaufpreises.

Rechtliche Eckpunkte

Vier Regeln, die Sie kennen sollten, bevor Sie mit Käufern sprechen.

Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.

Verkauf an die Hausverwaltung Nüßlein

Wir sind eine inhabergeführte, IHK-zertifizierte Hausverwaltung, Mitglied im IVD, mit Standorten in München, Berlin, Hamburg, Neu-Isenburg und Maulburg. Jedes Objekt hat bei uns einen festen Ansprechpartner – Ihre Eigentümer und Mieter bleiben in verlässlichen Händen.

Unser Angebot

Kaufpreis
Üblicherweise das 1,0-Fache des Jahresumsatzes der übergebenen Mandate, bei einzelnen Mandaten als Provision. Bei 150.000 € Jahresumsatz sind das 150.000 €.
Zahlung
Einmalig bei Übergabe – bei einzelnen Mandaten, sobald die Gemeinschaft oder der Eigentümer uns bestellt hat und das Mandat bei uns beginnt.
Umfang
WEG-, Miethaus- und Sondereigentumsverwaltung in ganz Deutschland, vom einzelnen Mandat bis zum ganzen Unternehmen – auf einmal oder schrittweise.
Ihre Rolle danach
Ruhestand, weniger Arbeit oder angestellt bei uns weiterarbeiten – mit attraktiver Vergütung und Gewinnbeteiligung.
Vertraulichkeit
Wann Ihre Kunden und Mitarbeiter vom Verkauf erfahren, bestimmen Sie. Eine Vertraulichkeitsvereinbarung unterzeichnen wir gern vorab.
Kosten
Erstgespräch und Angebot sind kostenfrei. Da wir selbst kaufen, fällt keine Maklerprovision an.

Alle Angaben zu Kaufpreis, Provision und Anstellung sind unverbindlich und kein Angebot im Rechtssinne. Maßgeblich ist der gemeinsam geschlossene Vertrag.

So läuft der Verkauf an uns ab

Den größten Teil der Arbeit übernehmen wir. Bis zum unterschriebenen Vertrag können wenige Wochen genügen.

  1. Erstgespräch

    Am Telefon oder bei Ihnen vor Ort. Vorbereiten müssen Sie dafür nichts.

  2. Angebot

    Aus einer Übersicht Ihrer Mandate erstellen wir ein schriftliches Angebot, das Sie in Ruhe mit Ihren Beratern prüfen.

  3. Vertrag und Übertragung

    Den Vertragsentwurf erstellen wir. Für die Übertragung bereiten wir Einladungen, Beschlussvorlagen und Verwalterverträge vor und stellen uns Eigentümern und Beiräten persönlich vor.

  4. Übergabe

    Unterlagen, Stammdaten, Konten und Dienstleister übernehmen wir nach einem erprobten Ablauf – neue Gemeinschaften kommen fast immer von einem Vorverwalter zu uns.

Vertrauliches Erstgespräch anfragen

Ein Gespräch verpflichtet Sie zu nichts. Schreiben Sie uns kurz, was Sie vorhaben – wir melden uns in der Regel innerhalb eines Werktags persönlich bei Ihnen.

Felix Nüßlein

Felix Nüßlein

Geschäftsführer, zertifizierter Verwalter nach § 26a WEG

Gespräche über einen Verkauf führt die Geschäftsführung persönlich.